fussboden-aufkleber.de — ein Angebot der PhotoFabrics GmbH Spezialisierte AGB für Sportbodenaufkleber (B2B)


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 — Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferverträge zwischen der PhotoFabrics GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblichen Kunden (Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich der Herstellung und Lieferung von individuellen Sportbodenaufklebern über das Angebot fussboden-aufkleber.de.

2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.


§ 2 — Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Anfragen über das Kontaktformular auf fussboden-aufkleber.de stellen lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar, kein verbindliches Angebot.

2. Eingehende Bestellungen können wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Die verspätete Annahme gilt als neues Angebot.

3. Druckmotive, Angebote, Kalkulationen und sonstige Unterlagen unterliegen unserem Urheber- und Eigentumsrecht und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.


§ 3 — Ausschluss des Widerrufsrechts — Individualanfertigungen

1. Sämtliche von uns angebotenen Sportbodenaufkleber (insbesondere die Produkte BA-P 250, BA250, YUPOLAM und AS100) werden ausschließlich als individuelle Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation hergestellt. Dies umfasst insbesondere die Anpassung an:

  • Abmessungen und Zuschnitt gemäß den Maßen der jeweiligen Sportstätte
  • Aufdruck des kundeneigenen Logos, Slogans, Vereinsnamens oder sonstiger Motive
  • Materialauswahl und Oberflächenbehandlung nach Anforderung des Auftraggebers

2. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind und nicht ohne erhebliche Qualitätsmängel an andere Abnehmer verkauft werden könnten.

3. Mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber, dass er von diesem Ausschluss Kenntnis genommen hat.


§ 4 — Druckmuster und Andrucke

1. Jedem Auftraggeber wird empfohlen, vor der Serienproduktion einen Andruck oder ein Muster anzufordern. Wird darauf verzichtet, beschränkt sich unsere Haftung auf grobes Verschulden.

2. Leichte Farbabweichungen gegenüber Monitoran­sichten oder Referenzdrucken sowie Mengendifferenzen bis zu 5 % sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar. Maßtoleranzen von ± 2 % sind gleichfalls kein Mangel.

3. KI-generierte Produktvisualisierungen auf fussboden-aufkleber.de dienen ausschließlich der Illustration. Sie sind nicht verbindlich für Farbwerte, Oberflächentextur oder Maßhaltigkeit.


§ 5 — Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben, gelten unsere Preise „ab Werk“ (Ludwigsburg), zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten und wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

3. Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).

4. Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen zulässig.


§ 6 — Lieferzeit und Gefahrenübergang

1. Lieferfristen beginnen erst, nachdem alle produktionsrelevanten Informationen (insbesondere druckfertige Daten, freigegebene Muster, Maßangaben) vollständig vorliegen.

2. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als Vertragsfrist festgelegt.

3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB, Lieferung „ab Werk“).


§ 7 — Rutschfestigkeit und Sicherheitshinweise

1. Unsere Sportbodenaufkleber entsprechen in ihrer Standardausführung den Anforderungen der DIN 51130 (Bewertungsgruppe R10) und DIN EN 16165, soweit zutreffend, der DIN 18032-2 (Prüfnorm für Sportböden in Sporthallen).

2. Die Rutschfestigkeit der gelieferten Produkte gilt ausschließlich für den Zustand bei Lieferung und sachgemäßer erstmaliger Anwendung. Sie kann durch folgende Faktoren dauerhaft beeinträchtigt werden, für die wir keine Haftung übernehmen:

  • Unsachgemäße Reinigung (z. B. Verwendung aggressiver Reinigungsmittel, Scheuermittel, Hochdruckreiniger)
  • Abnutzung durch intensiven Sportbetrieb über die vorgesehene Nutzungsdauer hinaus
  • Auftragen von Wachsen, Ölen, Pflegemitteln oder anderen Beschichtungen auf die Aufkleberoberfläche
  • Beschädigung der Laminatschicht durch unsachgemäße Reinigungsgeräte oder mechanische Einwirkung

3. Für Unfälle, die auf einer durch den Auftraggeber oder Dritte verursachten Beeinträchtigung der Rutschfestigkeit beruhen, übernehmen wir keine Haftung.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzer der Sportstätte (insbesondere Sportler, Trainer, Hallenpersonal) über die Reinigungsvorschriften gemäß unseren mitgelieferten Pflegehinweisen zu informieren.


§ 8 — Untergrundprüfung und Haftungsausschluss

1. Die Eignung des jeweiligen Untergrunds für die Aufbringung unserer Sportbodenaufkleber ist vor der Bestellung vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu prüfen und zu bestätigen.

2. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung bei:

  • Frisch lackierten oder frisch versiegelten Sportböden (Parkettlack, Kunstharzversiegelung etc.), die noch nicht vollständig ausgehärtet sind. Als Richtwert gilt eine Aushärtezeit von mindestens 4 Wochen vor der Beklebung.
  • Böden mit beschädigten, blasigen, abblätternden oder stark verschlissenen Oberflächenbeschichtungen
  • Untergründen mit Restfeuchte oder mangelnder Festigkeit
  • Böden, die mit Wachsen, Ölen oder Politurmitteln behandelt wurden und nicht rückstandslos gereinigt wurden
  • Gummidichtungen, unlackierten Kunststoffflächen und vergleichbaren Untergründen, auf denen Klebefolien generell nicht zuverlässig haften

3. Zeigen sich nach der Lieferung und Montage Haftungsschäden aufgrund von vom Auftraggeber nicht offenbarten Untergrundmängeln (z. B. frische Lackierung, Grundierungsschwächen, Pigmentwanderungen), trägt der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden vollständig selbst.

4. Der zu beklebende Untergrund muss zum Zeitpunkt der Verklebung gereinigt, fettfrei und staubfrei sein.


§ 9 — Besondere Bestimmungen für YUPOLAM (Mehrfachverwendung)

1. Das Produkt YUPOLAM ist als ablösbarer und wiederverwendbarer Sportbodenaufkleber konzipiert. Folgende Pflichten des Auftraggebers gelten kumulativ:

2. Lagerung:

  • Nicht aufgeklebte YUPOLAM-Folien sind aufgerollt, stehend und in einem trockenen, temperaturstabilen Raum (5 °C bis 25 °C) zu lagern.
  • Lagerung unter direkter Sonneneinstrahlung, in feuchten Räumen oder bei extremen Temperaturen (unter 0 °C oder über 40 °C) ist zu vermeiden.
  • Die Folien dürfen nicht mit scharfkantigen Gegenständen oder unter Druck gelagert werden.

3. Reinigung zwischen den Verwendungen:

  • Zur Reinigung der Oberfläche sind ausschließlich milde, pH-neutrale Reinigungsmittel mit einem weichen Tuch oder Mopp zu verwenden.
  • Hochdruckreiniger, Scheuerschwämme, lösemittelhaltige Mittel sowie Wachse und Öle sind verboten.
  • Vor erneuter Verklebung ist die Rückseite des YUPOLAM auf Verschmutzungen und Rückstände zu prüfen und ggf. mit einem feuchten, fusselfreien Tuch zu reinigen.

4. Haftungsausschluss:

  • Wir übernehmen keine Gewährleistung für verminderte Klebkraft oder Beschädigungen, die auf einer unsachgemäßen Lagerung oder Reinigung des YUPOLAM durch den Auftraggeber beruhen.
  • Die Anzahl der möglichen Wiederverwendungen ist Untergrund – und Materialabhängig und kann variieren; eine bestimmte Anzahl von Verklebungszyklen wird nicht garantiert.

§ 10 — Mängelhaftung und Rügeobliegenheit

1. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Die Ware ist innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang auf Größe, Beschaffenheit, Ausführung und Farbgebung zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind schriftlich anzuzeigen.

2. Leichte Farbabweichungen (innerhalb tolerierter ΔE-Werte) oder Mengendifferenzen bis 5 % stellen keinen Mangel dar.

3. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Die Kosten der Nacherfüllung sind auf den Kaufpreis begrenzt.

4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang (B2B).

5. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Normaler Verschleiß und Abnutzung durch den Sportbetrieb
  • Schäden durch Einschlüsse kleinster Staubpartikel, Wasserfelder oder Luftblasen, die nach 1–4 Wochen von selbst verschwinden
  • Schäden durch unsachgemäße Montage durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte
  • Schäden durch nicht offenbarte Untergrundmängel (siehe § 8)
  • Schäden durch Reinigung entgegen unserer Pflegehinweise (siehe § 7)

§ 11 — Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen AGB vorgesehen ist ausgeschlossen — ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss (§§ 280, 311 BGB) sowie für deliktische Ansprüche (§ 823 BGB).

2. Unberührt bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhaft verursachte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 12 — Rechtsverletzungen durch Kundenmotive

1. Es ist uns nicht möglich, sämtliche eingereichten Druckmotive auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Bestellungen mit erkennbaren Verletzungen von Schutzrechten Dritter oder bei offensichtlichen Rechtsverstößen abzulehnen.

2. Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm übermittelten Motive, Logos und Gestaltungselemente frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Im Falle von Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber uns vollständig frei und ersetzt uns alle damit verbundenen Schäden.


§ 13 — Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor.


§ 14 — Kundenwerbung

Die PhotoFabrics GmbH ist berechtigt, mit Logos und/oder Namen von Kunden zu werben (z. B. unter dem Abschnitt „Referenzen“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Auftragsbestätigung.


§ 15 — Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

1. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Ludwigsburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Erfüllungsort ist — sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben — unser Geschäftssitz in Ludwigsburg.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.


§ 16 — Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Stand: Mai 2026 | PhotoFabrics GmbH, Ludwigsburg | fussboden-aufkleber.de